AGBs Inselrundschau
Vertretungsberechtigter Vorstand
1. Vorsitzender: Heiko Küffner
2. Vorsitzender: Korbinian Kundmüller
Registergericht
Amtsgericht Bamberg, VR 435
Allgemeine Geschäftsbedingungen des "Bürgerverein Bamberg Mitte e.V.“ für Anzeigen in der Inselrundschau
- Haftungsausschluss für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen
Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitschrift in Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Streik und unter Umständen, die der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. nicht zu vertreten hat.
- Datenschutz
(1) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 28 Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutz-gesetz).(2) Der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Kunde wird gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages gespeichert und verarbeitet werden. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Rechnungsstellung an den Kunden.
Ablehnung einzelner Anzeigen
(1) Der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grund-sätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber nach entsprechender Prüfung unverzüglich mitgeteilt.Haftung für die Anzeige
(1) Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige bzw. der für die Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen liegt beim Auftraggeber.
(2) Wird der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. wegen einer Anzeigenveröffentlichung von Dritten abgemahnt oder gerichtlich in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter, Schäden oder Kosten einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten frei.
(3) Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die Erteilung des Anzeigenauftrages, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.Haftungsausschluss für Übermittlungsfehler
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. für Übermittlungsfehler keine Haftung. Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich oder unter Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises erfolgen.Datenanlieferung
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen (bis mindestens 14 Tage vor dem geplanten Erscheinungsdatum) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. unverzüglich Ersatz an. Der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten.Zahlungsverzug und Stundung
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet.
(2) Der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
(3) Bei Vorliegen berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen-abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich festgelegtes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.Mängelhaftung
Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige nach seiner Wahl Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
(2) Lässt der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Bürgerverein Bamberg Mitte e.V. die Ersatzanzeige oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag.
(3) Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg beim Kunden geltend gemacht werden.
© Rechtsanwälte Raab | Altstötter & Partner, Bamberg
Bamberg, April 2024
Bürgerverein Bamberg Mitte e.V.